Anlegerhinweise
Transparenz ist uns bei Anlagehafen sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, unsere Nutzer über Risiken und Chancen Ihres Investments umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte.Ihr Investment bei Anlagehafen ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG). Anleger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. Anlagehafen verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital!
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Bei Ihrem Investment besteht für Sie als Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals bei dem betroffenen Projektunternehmen. Ist ein Projektunternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger nicht!
Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen, die Anlagehafen freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese sollen Ihnen auf einer DIN-A4-Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.
Bitte beachten Sie auch immer die Verbraucherschutzinformationen, die Anlagehafen freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese sollen Ihnen auf einer DIN-A4-Seite alle wichtigen Informationen vermitteln.
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht Ihr Investment bei Anlagehafen mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. Anlagehafen achtet hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots durch den Projektträger.
Ziel von Anlagehafen ist es einer breiten Bürgerschaft die direkte Teilhabe an rentierlichen Projekten zu ermöglichen. Mit dem Investment, also dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, ist Anlagehafen der Finanzdienstleister, der bundesweit eine direkte Beteiligung schon ab 100 Euro eröffnet.
Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Bürgern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Bürgern rechtssichere Rahmenbedingungen.
Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Bürgerkapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Bürgerinnen und Bürger über eine Banklizenz verfügen müssen.
In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.
Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Bürgern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Bürgern rechtssichere Rahmenbedingungen.
Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Bürgerkapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Bürgerinnen und Bürger über eine Banklizenz verfügen müssen.
In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.